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Familie und Soziales
Kinderschutz: Netzwerk gegen Vernachlässigung und Gewalt
Kleinkinder werden von der Geburt an besser vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt. Die gesetzliche Grundlage dazu ist seit Januar 2012 in Kraft.
Nachdem der Bundesrat zunächst Nachbesserungen und eine verlässliche Finanzierung angemahnt hatte, konnten sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine Lösung einigen: Um junge Familien in schwierigen Lebenslagen unterstützen, fließen 2012 EUR 30 Millionen und im darauffolgenden Jahr EUR 45 Millionen in die Bundesinitiative "Familienhebammen" und in das Netzwerk "Frühe Hilfen". Ab 2014 sollen für deren Aufgaben jährlich dauerhaft 51 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Einen Großteil der Mehrbelastungen übernimmt nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses der Bund.
QUELLE: Bundesrat
Pressemitteilung
Pflegezeit: Familie und Beruf besser vereinbar
Wer Familienangehörige pflegt, soll beruflich kürzertreten können. Das ermöglicht seit Januar die sogenannte Familienpflegezeit. Nach der gesetzlichen Regelung können Beschäftigte zur Pflege ihrer Angehörigen jetzt ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren und erhalten für diese Zeit einen Einkommensvorschuss.
Beispiel: Die Sekretärin eines Bauunternehmens arbeitet ein Jahr lang halbtags, damit sie ihre schwerkranke Mutter pflegen kann. Obwohl sie nur zu 50 Prozent arbeitet, erhält die Angestellte während der Pflegezeit 75 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich arbeitet sie später ein volles Jahr für weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts.
Das erhöhte Arbeitseinkommen während der Pflegezeit können Arbeitgeber durch ein zinsloses Bundesdarlehen der KfW Bank ausgleichen ("KfW-Familienpflegezeitkredit").
QUELLE: Bundespresseamt
Pressemitteilung
DETAILS:
Familienpflegezeit | Fragen & Antworten
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Arbeitslosengeld II: Regelsatz steigt auf EUR 374
Ab Januar 2012 erhöhen sich die monatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"). Das Arbeitslosengeld II beträgt demnach für
Alleinstehende EUR 374
Eheleute und zusammenlebende Personen (Bedarfsgemein­schaft) je EUR 337
Kinder bis sechs Jahre EUR 219
Unverändert bleiben die Regelleistungen für Kinder und Jugendliche von sechs bis 17 Jahren (EUR 251 / ab 14 Jahre EUR 287).

Freiwillige behalten mehr vom Taschengeld
Wer Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst leistet und ergänzend Arbeitslosengeld II erhält, darf von der monatlichen Entschä­digung ("Taschengeld") pauschal EUR 175 behalten. Ein Nachweis der Ausgaben (für Versicherungen und Werbungs­kosten) wird nicht mehr verlangt. Bislang waren über einen Freibetrag von EUR 60 hinaus Werbungskosten und Versicherungsbeiträge nur auf Antrag absetzbar.
Kindergeld: Eltern müssen weniger Nachweise vorlegen
Für nicht erwerbstätige Kinder zwischen 18 und 25 Jahren zahlt der Staat ab 2012 Kindergeld oder er berücksichtigt die Freibeträge, ohne dass noch eigene Einkünfte und Bezüge der Kinder nachzuweisen sind. Junge Leute können somit während der Lehre oder des Studium unbedenklich etwas hinzuverdienen. Auch müssen die Eltern keine Nachweise mehr vorlegen, um den Freibetrag für Berufsausbildungskosten ihres Kindes in Anspruch zu nehmen.
Zudem können sich getrennt lebende oder geschiedene Eltern den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils leichter übertragen lassen. Die Regelung gilt jetzt nicht nur, wenn die andere Seite ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, sondern auch, wenn der Vater oder die Mutter Unterhalt nicht zahlen kann.
Kindergeld: Eltern müssen weniger Nachweise vorlegen
Für nicht erwerbstätige Kinder zwischen 18 und 25 Jahren zahlt der Staat ab 2012 Kindergeld oder er berücksichtigt die Freibeträge, ohne dass noch eigene Einkünfte und Bezüge der Kinder nachzuweisen sind. Junge Leute können somit während der Lehre oder des Studium unbedenklich etwas hinzuverdienen. Auch müssen die Eltern keine Nachweise mehr vorlegen, um den Freibetrag für Berufsausbildungskosten ihres Kindes in Anspruch zu nehmen.
Zudem können sich getrennt lebende oder geschiedene Eltern den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils leichter übertragen lassen. Die Regelung gilt jetzt nicht nur, wenn die andere Seite ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, sondern auch, wenn der Vater oder die Mutter Unterhalt nicht zahlen kann.

Ab 2012 geht's los: Die Deutschen müssen länger arbeiten, bis sie in Rente gehen. Ein Trostpflaster ist, dass die Rentenbeiträge nicht steigen, sondern günstiger werden. Besserverdiener müssen unter Umständen trotzdem tiefer in die Tasche greifen. Das und einiges mehr erwartet uns in Kürze.

Wer nach 1964 geboren wurde, muss bis 67 arbeiten, für die Älteren gelten Übergangsregelungen. (Foto: picture alliance / dpa)
Seit 2006 ist die Rente mit 67 beschlossene Sache, ab nächstem Jahr wird es ernst: Schrittweise wird dann das Renteneintrittsalter nach oben gesetzt. Doch das ist nicht das einzige, was sich in Sachen Rente, Altersvorsorge und Versicherung im kommenden Jahr ändert.

Rentenbeiträge sinken

Die gute Nachricht zuerst: Die gesetzliche Rentenversicherung wird günstiger. Zum 1. Januar sinken die Beitragssätze von derzeit 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent. Da die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber trägt, bedeutet das für Arbeitnehmer eine Ersparnis von 0,15 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 2500 Euro sind das 3,75 Euro. Insgesamt sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 2,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Allerdings dürften einige von ihnen dennoch tiefer in die Tasche greifen müssen als bisher: Weil das durchschnittliche Bruttoeinkommen gestiegen ist, werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, zumindest in den alten Bundesländern. In der Rentenversicherung mussten bislang auf monatliche Einkünfte von 5500 Euro Versicherungsbeiträge abgeführt werden, jetzt sind es 5600 Euro. Diese 100 Euro Unterschied machen eine zusätzliche Belastung von 9,60 Euro im Monat aus. Im Osten bleibt es bei der Grenze von 4800 Euro. In der knappschaftlichen Versicherung stagniert der Wert in den neuen Ländern bei 5900 Euro, im Westen steigt die Grenze um 150 Euro auf 6900 Euro.

Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen die Bezugsgrößen: Künftig müssen die Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 3825 Euro gezahlt werden. Bislang war bei 3712,50 Euro Schluss.

Rente mit 67

Letzte Woche wurde das Thema nochmal im Bundestag diskutiert, doch die Entwicklung, die bereits 2006 auf den Weg gebracht wurde, lässt sich nicht aufhalten: Die Rente mit 67 kommt und 2012 geht es los. Für alle, ab 1947 geboren wurden, steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Bei den 1958 Geborenen gilt dann ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann erst ab 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Jahr 2029 soll die Rente mit 67 komplett eingeführt sein.

Doch es gibt Ausnahmen: Wer 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, darf sich als "besonders langjährig versichert" auch weiterhin mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben verabschieden. Das kann auch für Mütter mit Kindern gelten, denn bis zum 10. Lebensjahr werden Erziehungszeiten angerechnet. Arbeitslosigkeit wird dagegen nicht berücksichtigt.

Versicherungsauszahlung erst ab 62

Die Entwicklung hin zum späteren Renteneinstieg wird durch Neuregelungen bei privaten und staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen gefördert. Denn auch hier verschieben sich die Altersgrenzen nach hinten. Riester-Verträge, die ab nächstem Jahr abgeschlossen werden, können frühestens ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden, sonst gehen Zulagen und Steuervorteile verloren. Das gleiche gilt für neue Rürup-Rentenverträge, auch hier darf die Rentenzahlung frühestens mit 62 beginnen, sonst ist eine dicke Nachzahlung an den Fiskus fällig.

Auch bei normalen Renten- und Lebensversicherungen gelten künftig strengere Regeln. Bislang muss bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, nur die Hälfte des Ertraganteils versteuert werden, wenn der Vertrag bis zum 60. Geburtstag lief. Künftig gilt der 62. Geburtstag als Stichtag. Wer früher an sein Geld wird, muss auf den kompletten Ertrag Einkommensteuer zahlen. Das betrifft aber nur Verträge, die ab 2012 abgeschlossen werden.

Riester: Keine Null-Verträge mehr

Eine der Besonderheiten beim Riestern ist die sogenannte Ehegattenklausel. Durch sie können auch Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, einen Riester-Vertrag abschließen und Zulagen bekommen. Eigene Beiträge brauchen sie nicht leisten, Voraussetzung ist lediglich, dass der Ehepartner einen Riester-Vertrag bespart. Diese "Nullverträge" werden jetzt abgeschafft. Ab 2012 müssen auch die "mittelbaren" Riester-Sparer mindestens den Sockelbeitrag von 5 Euro im Monat einzahlen. Diesen Punkt hat der Gesetzgeber neu geregelt, nachdem es im Frühjahr zu Irritaionen um die Zulagen gekommen war. Viele Versicherte sollten Zulagen zurückzahlen, weil sie fälschlicherwiese keine Eigenbeiträge geleistet hatten.

Steuern 2012: Das ändert sich

Höherer Arbeit­nehmer­pausch­betrag, Erleichterungen bei Kindergeld und Kinderbetreuung: Was das Jahr 2012 den Steuerzahlern bringt, hört sich gut an. Was dahinter steckt, erklärt Banktip.

Für 2012 stehen einige Änderungen an, die die Steuerzahler betreffen – positiv wie negativ. Besonders im Fokus stand die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. In der Realität der Steuererklärung dürfte die Erhöhung von 80 Euro im Jahr eher ein Tröpfchen auf einen sehr, sehr heißen Stein sein. Den je nach Einkommen bedeutet das ein Plus beim Netto von gerade einmal 34 Euro – im Jahr, wohlgemerkt.

Kinderbetreuungskosten steuerlich besser absetzbar

Bei den Kinderbetreuungskosten ist die Regelung dagegen deutlich vorteilhafter ausgefallen. Jetzt können alle Eltern die Kosten der Kinderbetreuung einheitlich bis zum 14. Lebensjahr des Kindes absetzen – damit werden vor allem Alleinverdiener-Familien entlastet. Zudem sind die Kosten jetzt immer als Sonderausgaben absetzbar – die Trennung von Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben entfällt.

Kindergeld ohne Prüfung für Kinder in Ausbildung oder Feiwilligendienst

Auch an anderer Stelle werden Familien massiv entlastet: Bisher fiel bei volljährigen Kindern ja der Kindergeld-Anspruch weg, wenn das Einkommen über 8.004 Euro im Jahr betrug − und mit ihm die damit zusammenhängenden Vergünstigungen wie steuerliche Freibeträge oder auch die Kinder-Zulage für den Riester-Vertrag. Ab 2012 gilt: Die Einkommensgrenze fällt ganz weg, Kindergeld wird für volljährige Kinder ohne Prüfung der Einkommensgrenze gewährt, wenn der Nachwuchs z. B. in der Ausbildung ist oder einen Freiwilligendienst leistet.

Kinderfreibetrag leichter übertragbar

Leben Eltern getrennt, sind nicht verheiratet oder geschieden, teilen sie sich den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Übertragen werden konnte der Kinderfreibetrag so ohne Weiteres bisher nicht – selbst, wenn beide Eltern die Übertragung wollten.

Ab 2012 gilt: Kommt ein Elternteil alleine für den Unterhalt auf, kann der Kinderfreibetrag übertragen werden. Anderes gilt in Zukunft beim Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Der konnte bisher sogar auf einseitigen Antrag eines Elternteils übertragen werden – das ist in Zukunft ausgeschlossen, wenn der andere Elternteil das Kind regelmäßig ebenfalls in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut.

Krankheitskosten weiterhin nur mit Attest

Kurzfristig sahen viele Kranke eine echte Steuersparmöglichkeit am Horizont: Denn Krankheitskosten sollten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auch dann anerkannt werden, wenn der Kranke nicht vor Beginn einer Behandlung daran gedacht hat, sich ein Attest ausstellen zu lassen.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz hat die Finanzverwaltung diese einfachere Regelung jetzt gekippt. Steuerzahler brauchen also im Zweifelsfall zur steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten auch weiterhin ein amtsärztliches Attest, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.

Verbilligte Vermietung einer Immobilie

Gerade in Familien wird die Vermietung als Steuersparmodell eingesetzt: Denn auch wenn eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet wird, sind die Kosten voll absetzbar. Bisher gilt: Wenn die Miete mehr als 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, wird das Modell abgenickt. Liegt die Miete dagegen zwischen 56 Prozent und 75 Prozent, muss die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden.

Für den Steuerzahler heißt das: Er muss für die nächsten 30 Jahre eine Ertragsprognose mit Einnahmen und Ausgaben aufstellen. Und nur wenn die positiv ausfällt, sind die Kosten voll absetzbar. Liegt die Miete gar unter 56 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, sind die Kosten nur zum Teil absetzbar.

Ab 2012 gilt: Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Kosten voll absetzbar. Beträgt die vereinbarte Miete dagegen weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, sind die Kosten nur anteilig steuerlich absetzbar.

Einheitliche Rufnummer für ärztlichen Notdienst

Ab 1. Januar gilt eine bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie lautet 116117 und gilt übergreifend für alle medizinischen Bereiche.

Zahnersatz wird teurer


Kassenpatienten müssen für Zahnersatz mehr bezahlen.
Gesetzliche Versicherte müssen ab Januar mehr für Kronen, Brücken und Prothesen zahlen. Grund ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die höhere Zahnarzt-Honorare erlaubt. Die Teuerung beträgt durchschnittlich sechs Prozent, kann im Einzelfall jedoch deutlich höher ausfallen. Sie gilt wiederum nicht für den kompletten Zahnersatz, sondern nur für die über die sogenannte Regelversorgung hinausgehenden Leistungen. Sie machen etwa 40 bis 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Privatversicherte zahlen für alle zahnärztlichen Leistungen mehr.

Leistungswettbewerb unter den Krankenkassen, öffentliche Jahresrechnung

Einzelne Krankenkassen können auch Leistungen bezahlen, die über das gesetzlich vorgesehene Maximalangebot hinausgehen. Die Regelung betrifft Vorsorge- und Rehamaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie die künstliche Befruchtung. Sie soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen erhöhen. Dazu soll auch beitragen, dass die gesetzlichen Krankenkassen wichtige Ergebnisse der Jahresendabrechnung veröffentlichen müssen. Diese muss zudem von Wirtschaftsprüfern bestätigt werden.

Fachärztlicher Versorgung: Kürzere Wartezeiten, mehr Anbieter


Wartezeiten sollen küruer werden.
Gesetzlich versicherte Patienten sollen künftig nicht mehr deutlich länger auf fachärztliche Behandlungen warten müssen als Kunden privater Krankenversicherungen. Krankenkassen können Ärzten, die ihren Patienten "vermeidbare Wartezeiten" zumuten, Zahlungen kürzen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung müssen sich aber noch darüber einigen, was konkret unter "vermeidbar" zu verstehen ist. Auch das Angebot fachärztliche Behandlungen wird sich ab 1. Januar erhöhen. Künftig dürfen auch Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte bestimmte fachärztliche Leistungen anbieten, wenn die Qualität bestehenden Standards entspricht.

Gesetzgeber will Ärzte in schlecht versorgte Gebiete locken

In medizinisch schlecht versorgten Gebieten entfällt die sogenannte Residenzpflicht. Das heißt, Ärzte müssen nicht notwendigerweise dort wohnen, wo sie arbeiten. Zudem unterliegen ihre ärztlichen Leistungen generell nicht den gesetzlichen Maximalgrenzen. Weiterhin können die betroffenen Ärzte den gesetzlichen Krankenversicherungen für einige Leistungen mehr in Rechnung stellen als ihre Kollegen in medizinisch besser versorgten Regionen.

Leistungs- und Kosteninformationen für Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht über die beanspruchten Leistungen und deren Kosten zu übermitteln.

Längerfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen

Menschen mit schweren Behinderungen oder chronisch Kranke brauchen oft längerfristige Heilmittelbehandlungen. Bisher mussten sich die Betroffenen die nötige Medizin mehrmals im Behandlungszeitraum verschreiben lassen. Krankenkassen können die Heilmittel nun auf Antrag für den gesamten Zeitraum genehmigen.

Bessere Aufklärung bei Insolvenz einer Krankenkasse

Bei einer drohenden Insolvenz müssen gesetzliche Krankenkassen mindestens acht Wochen vor der drohenden Insolvenz über die Schließung schriftlich informieren. Das Schreiben muss zudem eine Liste sämtlicher Krankenkassen enthalten, die für einen Kassenwechsel in Betracht kommen. Das beiliegende Formular soll es den Patienten ermöglichen, ihre Kasse ohne einen Besuch der Geschäftsstellen zu wechseln.

Pflegesätze steigen

Die Pflegesätze steigen in der häuslichen Pflege in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro, in der Pflegestufe II von 1040 auf 1100 Euro und in der Pflegestufe III von 1510 auf 1550 Euro. In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1510 auf 1550 Euro und für Härtefälle von 1825 auf 1918 Euro.

Familienpflegezeit

Das neue Familienpflegezeitgesetz soll Berufstätigen die Pflege von Angehörigen erleichtern. Es ermöglicht, die Wochenarbeitszeit über einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden zu verringern. Die dadurch entstehenden Einbußen werden durch Lohnaufstockungen des Arbeitgebers abgefedert. Wer in dieser Zeit zum Beispiel statt voll nur noch halbtags arbeitet, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.

Der Ausgleich muss aber wieder zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer wieder voll an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Dann erhält er solange das abgesenkte Gehalt weiter, bis der Gehaltsvorschuss abgezahlt ist.

Arbeitgeber können für die Aufstockung ein zinsloses Darlehen, der KfW-Bankengruppe in Anspruch nehmen, dass sie dann zurückzahlen, wenn der Beschäftigte wieder voll arbeitet und selbst zurückzahlt.

Beschäftigte müssen für den Zeitraum der Pflegezeit zudem eine Versicherung abschließen, die das Risiko eines eventuellen Ausfalls ihrer Arbeitsfähigkeit nach Ablauf der Pflegezeit für den Arbeitgeber verringert. Nach Angaben der Bundesregierung soll diese Versicherung nicht mehr als 15 Euro im Monat kosten.

Längere Babypause für Ärzte

Ärzte können sich wegen Geburt, Kindererziehung und Pflege Angehöriger nun zwölf anstatt der bisher geltenden sechs Monate vertreten lassen.

Energie und Verkehr
Erneuerbare Energien werden anders gefördert. Energieanbieter müssen transparentere Rechnungen stellen und den Wechsel erleichtern. Fluggäste bezahlen eine geringere Luftverkehrsabgabe und bekommen eine Schlichtungsstelle. Und natürlich kommen auch auf Autofahrer einige Veränderungen zu.

Auf dieser Seite:
Erneuerbare Energien
Kfz-Steuer richtet sich auch nach Kohlendioxyd-Ausstoß
Luftverkehrsabgabe
Schlichtungsstelle für Flugreisende
Stromrechnungen
Wechsel der Gas- oder Stromanbieter
Weitere Veränderungen für Autofahrer
Erneuerbare Energien

Strom aus Photovoltaikanlagen wird weniger gefördert. Das ist eine der Veränderungen, die eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorsieht. Statt 28,74 Cent gibt es pro Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent. Im zweiten Halbjahr ist eine weitere Absenkung der Vergütung um sechs bis neun Prozent geplant. Auch die Stromerzeugung aus Biomasseanlagen wird geringer vergütet. Für Strom aus Offshore-Windparks steigt dagegen die Förderung. Ziel des EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bis 2020 auf 35 Prozent, bis 2040 auf 65 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen.

Kfz-Steuer richtet sich auch nach Kohlendioxyd-Ausstoß

Die Kfz-Steuer für Neuwagen richtet sich künftig auch nach der Kohlendioxyd-Emmission. Danach sind 110 Gramm steuerfrei. Für jedes weitere Gramm, das ein Fahrzeug ausstößt, werden zwei Euro berechnet. Die Besteuerung des Kohlendioxyd-Aufkommens erfolgt zusätzlich zu einem Grundbetrag, der sich wie bisher an Hubraum und Kraftstoffart orientiert.

Luftverkehrsabgabe

Die Luftverkehrsabgabe sinkt. Dadurch reduziert sich der Zuschlag bei Kurzstrecken- und Inlandsflügen von acht auf 7,50 Euro. Auf der Mittelstrecke werden 23,43 Euro statt 25 Euro berechnet und auf der Langstrecke 42,18 Euro statt 45 Euro. Hintergrund ist die Einbeziehung der Fluggesellschaften in den EU-Handel mit CO2-Verschmutzungszertifikaten ab 2012.

Schlichtungsstelle für Flugreisende

Für Fluggäste soll 2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet werden.

Stromrechnungen

Stromanbieter müssen ihren Kunden künftig transparentere Rechnungen vorlegen. Verbraucher müssen zum einen umfassende Informationen über ihren Verbrauch erhalten und zum anderen ihren Verbrauch mit dem anderer Haushalte vergleichen können, um Einsparmöglichkeiten zu entdecken.

Wechsel der Gas- oder Stromanbieter

Wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, soll nicht länger als drei Wochen warten müssen. Die Umstellung kann dann auch mitten in der Woche erfolgen und nicht erst zum 1. des nächsten Monats. Für die Umstellung hat die Bundesnetzagentur den Unternehmen eine Frist bis zum 1. April eingeräumt.

Weitere Veränderungen für Autofahrer

Nach Angaben des ADAC müssen Autofahrer sich unter anderem auf folgende Veränderungen einstellen:

Die Hauptuntersuchung wird nicht mehr rückdatiert.
Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge werden eingeführt.
Die Vollstreckung von Bußgeldern ist jetzt EU-weit flächendeckend.
Halterdaten werden EU-weit ausgetauscht.
Einige Städte (vor allem im Ruhrgebiet) führen Umweltzonen ein, andere verschärfen die Regelung.
Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
Ab dem 1. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.
Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
Die Vignettenpreise für Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien steigen um durchschnittlich 20 Prozent.
Liechtenstein tritt dem Schengen-Raum bei. Dadurch entfallen hier die Ausweiskontrollen.

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