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Der Tag der Wahrheit für Obermann

Morgen legt die Deutsche Telekom ihre Bilanz vor. Für Konzernchef Obermann geht es um viel: Dann zeigt sich, wie stark der geplatzte Verkauf von T-Mobile USA die Zahlen belastet. Und das ist nicht sein einziges Problem.
DüsseldorfWenn die Deutsche Telekom morgen ihre Jahresbilanz vorlegt, schlägt für Konzernchef René Obermann die Stunde der Wahrheit. Zu seinem Amtsantritt im November 2006 hatte er ein großes Ziel: den kränkelnden Ex-Monopolisten mit einem strengen Sparprogramm radikal umzubauen. In diesem Zug wollte Obermann die Nettoverschuldung der Deutschen Telekom von damals rund 40 Milliarden Euro abbauen.
Bei der Präsentation des Berichts für das dritte Quartal 2011 führte der Bonner Konzern aber 43,4 Milliarden Euro an Nettofinanzverbindlichkeiten in der Bilanz. Grund hierfür sind hohe Investitionen in den Ausbau von Festnetz- und Mobilfunknetzen, um die Übertragungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
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Doch Hoffnung war in Sicht. Der Verkauf der Konzerntochter T-Mobile USA an AT&T sollte der Deutschen Telekom 39 Milliarden Dollar einbringen. Den Großteil der Einnahmen wollte Obermann für den Abbau des Schuldenbergs verwenden. Doch der Verkauf ist Ende des Jahres geplatzt, T-Mobile USA bleibt vorerst im Konzern. Zwar hat AT&T bereits die vereinbarte Entschädigung von drei Milliarden Dollar überwiesen - eigentlich hatte der Bonner Konzern aber auf 39 Milliarden Dollar gehofft. Zugleich hätte man sich eines der größten Probleme entledigt.
Die drei Milliarden Dollar sind im Moment rund 2,3 Milliarden Euro wert - das entspricht einem Schuldenabbau von etwa fünf Prozent. Hätte Obermann aber wie geplant 13 Milliarden Euro aus dem T-Mobile-USA-Verkauf in seine Nettofinanzverbindlichkeiten stecken können, wären diese um rund 30 Prozent gesunken - etwa zehn Milliarden Euro weniger als bei seinem Amtsantritt. Damit hätte der Konzernchef eines seiner Hauptziele erfüllt. Hätte.
Dennoch verschafft sich die Telekom mit den drei Milliarden Dollar etwas mehr finanziellen Spielraum. Schwieriger zu prognostizieren sind die Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Analysten vermuten, dass die Telekom die Barzahlung und die Mobilfunkfrequenzen von AT&T als sonstige betriebliche Erträge verbuchen wird, auf die wohl 420 Millionen Euro an Steuern fällig sind. Zudem muss die Telekom Abschreibungen für zwei Quartale auf die US-Tochter nachholen, die nach dem angekündigten Verkauf von T-Mobile USA im März ausgesetzt wurden. Das war im Übrigen keine Trickserei, sondern entspricht den internationalen Bilanzierungsvorschriften.
Equinet-Analyst Adrian Pehl erwartet, dass der Nettowertzuwachs in der Bilanz etwa drei Milliarden Euro beträgt. Die nachgeholten Abschreibungen dürften nach seiner Rechnung mit 730 Millionen Euro nach Steuern zu Buche schlagen.







Romney schubst Santorum auf den heißen Stuhl

Noch ist nicht klar, wer in den US-Wahlen gegen Barack Obama antreten soll. In einer Fernsehdebatte stritt der bisherige Favorit Mitt Romney hitzig mit dem neuen Umfrage-Anführer Rick Santorum.
WashingtonKurz vor einer Serie wichtiger Vorwahlen haben sich die Präsidentschaftsbewerber der US-Republikaner einen harten Schlagabtausch geliefert. Bei einer Fernsehdebatte am Mittwochabend (Ortszeit) musste sich besonders der aktuell nach Umfragen führende Rick Santorum gegen scharfe Angriffe seiner drei Widersacher zur Wehr setzen.
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Insbesondere sein Hauptkonkurrent Mitt Romney verwickelte den ultrakonservativen Ex-Senator bei der Diskussionsrunde in Mesa (US-Bundesstaat Arizona) in hitzige Wortgefechte. Romney warf Santorum vor, während seiner sechs Jahre im Kongress den Aufbau neuer Staatsschulden mitverantwortet zu haben. Daher dürfe er sich nicht als Konservativer bezeichnen, sagte der Ex-Gouverneur von Massachusetts. Auch der libertäre Polit-Veteran Ron Paul bezeichnete Santorum vor diesem Hintergrund als „Schwindler“.
Der 53-Jährige gestand ein, zwar keine „makellose Bilanz“ vorweisen zu können. Er habe aber im Gegensatz zu dem Ex-Gouverneur Romney niemals die Steuern erhöht.
Eigentlich gilt Romney als klarer Favorit im Rennen um die Kandidatur gegen Amtsinhaber Barack Obama. Zuletzt stand aber der erzkonservative Santorum im Rampenlicht. Er hat laut Umfragen bei der Wahl am 28. Februar in Romneys Heimatstaat Michigan die Nase vorn.
Auch bei der Abstimmung am gleichen Tag in Arizona muss Romney wegen eines recht knappen Vorsprungs noch um den Sieg bangen. Entsprechend aggressiv trat der 64-Jährige bei der Debatte auf, die wahrscheinlich die letzte ihrer Art im republikanischen Vorwahlrennen war.
Eine Vorentscheidung bei der Kandidatensuche könnte bereits am 6. März fallen, wenn am sogenannten „Super Tuesday“ in zehn Staaten gewählt wird. Offiziell nominieren die Republikaner ihren Kandidaten Ende August bei ihrem Parteitag in Florida.







Koalition will Ehrensold für Wulff an Bedingungen knüpfen

Nach dem Rücktritt soll Christian Wulff Ehrensold bekommen. Allerdings wollen die Haushälter der Koalition diesen nur unter bestimmten Vorraussetzungen auszahlen.
BerlinDie Koalition will den Ehrensold für Ex-Bundespräsident Christian Wulff einem Medienbericht zufolge an Bedingungen knüpfen. Die Union wolle, dass Wulff die Zahlung von 199.000 Euro pro Jahr nicht mehr erhalte, falls er einen Job in der Wirtschaft annehme, berichtet die „Financial Times Deutschland“ vorab aus ihrer Donnerstagsausgabe. Als weitere Bedingung der Haushälter der Koalition zeichne sich ab, dass sie den Ehrensold nur unter dem Vorbehalt genehmigen wollten, dass sich Wulff keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen zuschulden kommen lassen habe.
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So lange es nur Verdächtigungen gibt, gilt die Unschuldsvermutung“, zitierte das Blatt Koalitionskreise. So lange müsse auch in jedem Fall der Ehrensold gezahlt werden. Sollte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aber in einen Strafbefehl gegen Wulff münden, „dann muss man ihm den Ehrensold entziehen“.
Ähnlich äußerte sich CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Er halte es für richtig, wenn Wulff das Geld zugestanden werde. Auch Oppositionspolitiker sprachen sich dagegen aus, Wulff die Bezüge zu streichen.
„Soll er von mir aus bekommen“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag im ZDF mit Blick auf den einem Bundespräsidenten bei Rücktritt aus politischen oder gesundheitlichen Gründen lebenslang zustehenden Ehrensold.
Ehrensold für Wulff oder nicht?
Welche Versorgungsansprüche hat ein Bundespräsident?
Nach dem „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder). Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden „aus politischen oder gesundheitlichen Gründen“. Von persönlichen Gründen ist da allerdings nicht die Rede.
Aber wo ist die Grenze zwischen privat und politisch?
Wer entscheidet also letztlich, ob die Bezüge gewährt werden?
Wie hoch sind die Ansprüche?
Hätte Wulff im Fall der Fälle keine Pensionsansprüche?
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, plädierte dafür, zunächst das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen abzuwarten. Danach sollte eine Entscheidung getroffen werden, sagte sie dem Sender n-tv. Gegen Wulff wird wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ermittelt.
Das Bundespräsidialamt und das Bundesinnenministerium teilten übereinstimmend mit, das Bundespräsidialamt müsse die Frage entscheiden. Der Ehrensold beträgt rund 200.000 Euro im Jahr. Nach dem Rücktritt Wulffs waren Stimmen laut geworden, ihm die Bezüge nicht zu gewähren, weil er aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei.
Eine Sprecherin des Innenministeriums erklärte, der Ehrensold werde im „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ geregelt. Darin heißt es in Paragraf 1: „Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“ Die Entscheidung, ob der Ehrensold gezahlt werde, sei in der „Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung“ geregelt, sagte die Sprecherin weiter. Darin heißt es: „Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensolds für einen aus dem Amt scheidenden Bundespräsidenten verbleibt beim Bundespräsidialamt.“ Entsprechend sei in früheren Fällen verfahren worden, sagte die Ministeriumssprecherin.

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